Kölner Stadtarchive, wer zahlt die Zeche?
Wer zahlt eigentlich die Zeche? Völlig unabhängig davon, das es schrecklich ist, das Menschen umgekommen sind und unwiederbringliches Archivematerial zerstört wurde, so verbergen sich hinter der Katastrophe doch auch ziemlich reale Werte. Das Archivehaus, der kulturelle Schatz, die angrenzenden Gebäude und deren Inhalt, Fahrzeuge, Straßen, Umsatzeinbußen der anliegenden Geschäfte und Unternehmen, die zerstörte U-Bahn Baustelle und schlussendlich die Einsatzkosten (Suche, Abbruch, Sortieren, Soforthilfen…)!
Alleine das Archivhaus wird in den Medien mit ca. 400.000.000 Euro beziffert, dem bei der Provinzial allerdings nur ein Versicherungswert von nur 60.000.000 Euro für den kulturellen Inhalt entgegen steht. Das Gebäude selber war dagegen nicht gegen Elementarschäden versichert. Mit einem derartigen Worst Case hat schließlich niemand gerechnet. In diesem Fall bekommt jedenfalls der Ausdruck „Unterversicherung(schutz) eine ganz neue Bedeutung.
Wenn ich dann lese, das die KVB einen Hilfsfond für die 40 betroffenen (obdachlosen) Personen in Höhe von 1. Million Euro einrichtet, frage ich mich ob das ausreichend ist! Das wäre in etwa 25.000 Euro pro Person! Wie weit kommt man damit? Im ersten Moment klingt es nach einer verhältnismäßig hohen Summe, doch das läßt sich ziemlich schnell relativieren! Wofür man zuvor Jahre aufgewendet hat, um alles zusammen zu tragen und es sich in den eigenen vier Wänden schön zu machen, ist weg. Hat man erst einmal wieder eine Wohnung, so benötigt man wirklich schlagartig alles neu.
Was zählt alles mit dazu? Küchenmöbel, Tisch, Stühle…! Bett, Kleiderschrank, Kommode…! Sofa, Sessel, Tisch, Sideboard, Bücherregale…! Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank, Computer…! Vielleicht auch noch ein Ess- oder Gästezimmer, je nach Wohnungsgröße!? Eben die großen Posten, noch überschaubaren Posten! Dann fängt es jedoch an unüberschaubar zu werden: Badezimmerausstattung, Lampen, Gläser, Tassen, Pfannen, (Fach)Bücher, CD’s, DVD’s, Tischdecken, Weingläser, Flaschenöffner, Besteck, Bilder, Kissen, Pflanzen, Fernseher, Stereoanlage, Kaffeemaschine, Mixer, Kleidung für Arbeit, Kleidung für die Freizeit, Schuhe, Jacken, Karnevalskostüme, Fotokamera, Vasen, Schmuck, Uhren, Parfüm, …! Dazu noch die kleinen Accessoires…!
Wenn man hier grob zusammenrechnet, so sind 25.000 Euro für eine Grundausstattung „neues Leben” nicht viel. Argumentation mit „Zeitwert” sind da nicht hilfreich, denn die aktuellen Preise sind real zu zahlen. Hier 100 Euro für eine Jeans, hier 25 Euro für 6 Weingläser, dort 20 Euro für einen Toaster und schnell hat man diese Summe erreicht. Davon abgesehen kann einem keiner die persönlichen Dinge wiedergeben, diese sind entgegen dem Hausrat unersetzbar. Hinzu kommt, das die betroffenen Personen auch noch in der Beweisnot sind. Es dürfte schwer zu beweisen sein, was in der Wohnung (Antiquitäten, Designerbett) war, was es wert war und wie alt der Gegenstand war. Es gibt schließlich keine Belege mehr. Ich hoffe daher, das hier unbürokratisch und fair geholfen wird. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, das die geschädigten Personen immer einen großen Teil der finanziellen Last selber tragen mußten.
Wir haben daraus für uns jedenfalls zunächst ein Fazit gezogen. Sicherlich ist es unwahrscheinlich, das einen ein solcher Worst Case trifft, aber gefeilt ist man dagegen sicherlich nie. Wir haben jedenfalls beschlossen unsere Wohnung einmal komplett digital abzulichten und dieses Material bei unseren Eltern zu sichern. Das schützt einem sicherlich nicht vor Diskussionen, läßt einem aber einen Beweisspielraum, was sich zum Schadenszeitpunkt in der Wohnung befunden hat.
Zurück zur ursprünglichen Frage, wer zahlt nun eigentlich die Zeche? Die Provinzial wird zunächst wohl 60 Millionen überweisen, behält sich jedoch vor, sich dieses Geld beim Verursacher zurück zu holen. Die Versicherung der KVB (U-Bahn-Bau) springt mit weiteren 30 Millionen ins Boot. Dem gegenüber dürfte wohl ein Schaden von knapp 500 Millionen Euro und mehr stehen! Sollte sich nicht ein Verursacher oder Versäumnis bei der ausführenden Baufirmen finden, so wird wohl die KVB auf den entstandenen Schaden sitzen bleiben. Dann wiederrum trifft es wohl den Steuerzahler, denn die KVB gehört der Stadt Köln! Davon 10% der Stadt direkt und zu 90% den Stadtwerken. Die Stadtwerke hingegen gehören der Stadt Köln zu 100%. Wenn man dann noch bedenkt wem das Stadtarchive „gehört”, drehen wir uns im Kreis! Ein klein wenig Hoffnung besteht jedoch, das in dem Fall auch die allgemeine Haftpflicht der KVB oder der Stadt Köln einspringt. Es wird diesbezüglich in den nächsten Wochen / Monaten jedenfalls spannend bleiben…! http://www.stadtwerkekoeln.de/index.php?id=102
Anbei auch noch ein Artikel aus der RP Online:
Wer den Schaden zahlen muss
Der Schaden durch den Einsturz des Historischen Stadtarchivs in Köln dürfte in die Millionen gehen. Allein die Kunstschätze sollen rund 400 Millionen Euro wert sein. Für sie gibt es eine “Allgefahren-Versicherung” bei der Provinzial Rheinland in Düsseldorf. Damit ist auf jeden Fall ein Teil des Schadens am historischen Inventar des Archivs in Höhe von 60 Millionen Euro abgesichert. Der Versicherer zahlt jede Beschädigung oder den Verlust von Kunstschätzen. Die Schuldfrage muss dafür nicht geklärt werden.
Ob alle Personen- und Sachschäden ausreichend versichert sind, ist derzeit noch unklar. “Entscheidend ist, wer für den Einsturz letztlich haften muss”, sagt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Koblenz. Sollte der Bau der U-Bahn für den Zusammenbruch des Gebäudes verantwortlich sein, müsste der Haftpflichtversicherer der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) alle Schäden zahlen. Nach Auskunft der KVB ist das Unternehmen bei Lloyds in London versichert. Die Versicherungssumme wollte ein KVB-Sprecher nicht beziffern.
“Reicht die Versicherungssumme nicht aus, muss das verantwortliche Unternehmen selbst den Rest tragen”, sagt der Experte. Möglicherweise gibt es aber mehrere Schuldige und damit auch ausreichenden Versicherungsschutz. So könnte beispielsweise auch die Stadt Köln selbst haften. Schubach: “Hier ist eine Mithaftung wegen Unterlassens vorstellbar.” So hätten die Kunstschätze möglicherweise in Sicherheit gebracht werden müssen, da schon vor dem Einsturz Risse im Keller auf eine Gefahr hingedeutet hätten. Haftpflichtversicherer der Stadt Köln ist der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (KSA) in Bochum. Auf Anfrage bestätigte der KSA, dass die Stadt Köln unbegrenzt versichert ist.
Das könnte noch wichtig werden, denn aller Voraussicht nach muss die Provinzial den Gebäudeschaden am Stadtarchiv nicht tragen. “Für das Haus besteht eine klassische Gebäudeversicherung”, sagte ein Provinzial-Sprecher auf Anfrage. Daher seien nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm abgesichert, nicht jedoch der Einsturz des gesamten Gebäudes. Auf eine so genannte Elementarschadenversicherung hat die Stadt Köln nach Angaben der Provinzial verzichtet.
Quelle: Rheinische Post
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/680805/Wer-fuer-den-Schaden-zahlen-muss.html










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